Rechtsprechung
   AG Hamburg, 09.10.2014 - 49 C 299/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,34986
AG Hamburg, 09.10.2014 - 49 C 299/14 (https://dejure.org/2014,34986)
AG Hamburg, Entscheidung vom 09.10.2014 - 49 C 299/14 (https://dejure.org/2014,34986)
AG Hamburg, Entscheidung vom 09. Oktober 2014 - 49 C 299/14 (https://dejure.org/2014,34986)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,34986) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 254 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 280 Abs 2 BGB, § 286 Abs 1 S 1 BGB, § 286 Abs 2 BGB
    Verzugsschaden: Verbindung der Mahnung mit der die Fälligkeit des Anspruchs begründenden Handlung; Erforderlichkeit der vorgerichtlichen Aufforderung zur Zahlung des dem Fluggast zustehenden Ausgleichsanspruchs durch einen Rechtsanwalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • AG Hannover, 24.09.2009 - 514 C 7041/09
    Auszug aus AG Hamburg, 09.10.2014 - 49 C 299/14
    Vor diesem Hintergrund konnte die Klägerin vernünftigerweise nicht erwarten, dass eine weitere Zahlungsaufforderung durch die Vertragsanwälte der f. GmbH etwas an der Zahlungsunwilligkeit der Beklagten ändert (vgl. Amtsgericht Hannover, Urteil vom 24.9.2009 zum Akt. Z. 514 C 7041/09; für die Kosten des Mahnverfahrens ebenso OLG Hamm, Urteil vom 23.2.1993 zum Akt. Z. 23 W 23/93).

    Es handelt sich der Sache nach um ein weiteres Mahnschreiben ohne weitergehende Auseinandersetzungen zur Sache, welches insoweit nicht erforderlich gewesen ist (vgl. AG Hannover, Urteil vom 24.9.2009 zum Akt. Z. 514 C 7041/09, LG Magdeburg, Versäumnisurteil vom 10.2.2010 zum Akt. Z. 9 O 2158/09).

  • BGH, 28.05.2013 - XI ZR 421/10

    Pflicht einer Bank zur Aufklärung über eine von ihr vereinnahmte Rückvergütung

    Auszug aus AG Hamburg, 09.10.2014 - 49 C 299/14
    Dabei kommt es letztlich nicht darauf an, ob im vorliegenden Fall deutsches oder Schweizer Recht zur Anwendung gelangt, da ein Anspruch auf Ersatz der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in beiden Rechtssystemen nur dann bestehen kann, wenn die außergerichtliche Tätigkeit des beauftragten Rechtsanwaltes notwendig und angemessen war (vgl. für das deutsche Recht BGH Urteil vom 28.5.2013 zum Akt. Z. XI ZR 421/10 und für das Schweizer Recht Bundesgericht, Urt. vom 12.7.2011 - I Zivilabteilung 4 A 127/2011, Rdnr. 12).
  • OLG Hamm, 31.10.2005 - 24 W 23/05

    Vertragswidrige Ausnutzung einer Prozesslage durch Bauunternehmer

    Auszug aus AG Hamburg, 09.10.2014 - 49 C 299/14
    Es muss zu erwarten sein, dass der Versuch einer außergerichtlichen Regulierung mit Hilfe eines Rechtanwalts Aussicht auf Erfolg bietet (OLG Hamm, NJW-RR 2006, 242).
  • LG Magdeburg, 10.02.2010 - 9 O 2158/09

    Keine Erstattung vorgerichtlicher RA-Kosten

    Auszug aus AG Hamburg, 09.10.2014 - 49 C 299/14
    Es handelt sich der Sache nach um ein weiteres Mahnschreiben ohne weitergehende Auseinandersetzungen zur Sache, welches insoweit nicht erforderlich gewesen ist (vgl. AG Hannover, Urteil vom 24.9.2009 zum Akt. Z. 514 C 7041/09, LG Magdeburg, Versäumnisurteil vom 10.2.2010 zum Akt. Z. 9 O 2158/09).
  • OLG Hamm, 23.02.1993 - 23 W 23/93

    Erstattungsfähigkeit der Mahnanwaltskosten nach erfolgloser Einschaltung eines

    Auszug aus AG Hamburg, 09.10.2014 - 49 C 299/14
    Vor diesem Hintergrund konnte die Klägerin vernünftigerweise nicht erwarten, dass eine weitere Zahlungsaufforderung durch die Vertragsanwälte der f. GmbH etwas an der Zahlungsunwilligkeit der Beklagten ändert (vgl. Amtsgericht Hannover, Urteil vom 24.9.2009 zum Akt. Z. 514 C 7041/09; für die Kosten des Mahnverfahrens ebenso OLG Hamm, Urteil vom 23.2.1993 zum Akt. Z. 23 W 23/93).
  • BGH, 13.07.2010 - XI ZR 27/10

    Verjährungshemmung für den Anspruch einer Bank auf Rückzahlung eines

    Auszug aus AG Hamburg, 09.10.2014 - 49 C 299/14
    Die Mahnung kann mit der die Fälligkeit des Anspruchs begründenden Handlung verbunden werden, selbst wenn davon auszugehen sein sollte, dass die Fälligkeit erst mit dem Schreiben der Firma f. herbeigeführt wird (vgl. BGH NJW 2010, 2940).
  • OLG Düsseldorf, 23.07.2020 - 16 U 99/20

    RightNow darf vorgerichtliche Anwaltskosten in Rechnung stellen

    In der Rechtsprechung wird ein Fall der ernsthaften und endgültigen Erfüllungsverweigerung beispielsweise bejaht, wenn der Schuldner auf ein substantiiertes Aufforderungsschreiben eines vom Gläubiger zuvor beauftragten Inkassounternehmens die Leistung verweigert und ankündigt, auch bei Beauftragung eines Rechtsanwaltes nicht zahlen zu wollen (siehe Feldmann, in: Staudinger, BGB Neubearbeitung 23019, § 286 Rn. 222 mit Hinweis auf AG Frankfurt, Urteil vom 28. Oktober 2014, Az.: 31 C 1805/14, AG Erding, Urteil vom 13. Mai 2015, Az.: 4 C 420/15; AG Hamburg, Urteil vom 9. Oktober 2014, Az.: 49 C 299/14; AG Bremervörde, Urteil vom 24. März 2017, Az.: 5 C 250/16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht